ARD-Hörspieldatenbank


Kriminalhörspiel



Heinz Vollmer

Der Prozeß Martin Ooms



Regie: Eduard Hermann

Der frühere Architekt Martin Ooms steht wegen Totschlages an einer alten Frau vor Gericht. Der Angeklagte will den Staatsanwalt für befangen erklären lassen, da er mit ihm ein gemeinsames Schicksal teilte: sie waren Nachbarn in Breslau, beide haben Frau und Kind durch Krieg und Vertreibung verloren. Jedoch kann man einen Staatsanwalt nicht für befangen erklären lassen. Martin Ooms erzählt dann den Hergang der Tat. Er habe seinen verschollenen Jungen gesucht und bei der alten Frau - einer Engelmacherin - gefunden, die das Kind seelisch und körperlich verkrüppelt habe, um es zum Betteln abzurichten. Er sei zu ihr in die Wohnung gegangen, habe sie mit der Wahrheit konfrontiert und dann darüber nachgedacht, wie er sie töten könne. Dann habe er sie mit einer Eisenstange erschlagen. Er wisse nicht, ob er Reue empfinden solle, da er einen Irrtum begangen habe. Nach der Tat habe er realisiert, daß das mißhandelte Kind nicht seines, sondern die Tochter des Staatsanwaltes war. Der Staatsanwalt bricht zusammen und erklärt sich für befangen.

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Mitwirkende

Sprecher/SprecherinRolle/Funktion
Heinz von CleveDer Vorsitzende des Gerichts
Kurt LieckDer Staatsanwalt
Georg HeineDer Verteidiger
Rolf HennigerDer Angeklagte Martin Ooms
Rudolf BöhmeEin Wachtmeister
Emmy GraetzDie Greisin


 


Quellen zum Hörspiel - © DRA/Michael Friebel


PRODUKTIONS- UND SENDEDATEN

Nordwestdeutscher Rundfunk 1950

Erstsendung: 22.07.1950 | 2 | 35'03

Darstellung: