Kriminalhörspiel

Autor/Autorin: Heinz Vollmer

Der Prozeß Martin Ooms

Regie: Eduard Hermann

  • Weitere Mitwirkende

    Sprecher/SprecherinRolle/Funktion
    Heinz von CleveDer Vorsitzende des Gerichts
    Kurt LieckDer Staatsanwalt
    Georg HeineDer Verteidiger
    Rolf HennigerDer Angeklagte Martin Ooms
    Rudolf BöhmeEin Wachtmeister
    Emmy GraetzDie Greisin

Der frühere Architekt Martin Ooms steht wegen Totschlages an einer alten Frau vor Gericht. Der Angeklagte will den Staatsanwalt für befangen erklären lassen, da er mit ihm ein gemeinsames Schicksal teilte: sie waren Nachbarn in Breslau, beide haben Frau und Kind durch Krieg und Vertreibung verloren. Jedoch kann man einen Staatsanwalt nicht für befangen erklären lassen. Martin Ooms erzählt dann den Hergang der Tat. Er habe seinen verschollenen Jungen gesucht und bei der alten Frau - einer Engelmacherin - gefunden, die das Kind seelisch und körperlich verkrüppelt habe, um es zum Betteln abzurichten. Er sei zu ihr in die Wohnung gegangen, habe sie mit der Wahrheit konfrontiert und dann darüber nachgedacht, wie er sie töten könne. Dann habe er sie mit einer Eisenstange erschlagen. Er wisse nicht, ob er Reue empfinden solle, da er einen Irrtum begangen habe. Nach der Tat habe er realisiert, daß das mißhandelte Kind nicht seines, sondern die Tochter des Staatsanwaltes war. Der Staatsanwalt bricht zusammen und erklärt sich für befangen.

Quellen zum Hörspiel - © DRA/Michael Friebel

Produktions- und Sendedaten

  • Nordwestdeutscher Rundfunk 1950
  • Erstsendung: 22.07.1950 | 2 | 35'03

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