Kriminalhörspiel
Autor/Autorin:
Heinz Vollmer
Der Prozeß Martin Ooms
Regie: Eduard Hermann
Weitere Mitwirkende
Sprecher/Sprecherin Rolle/Funktion Heinz von Cleve Der Vorsitzende des Gerichts Kurt Lieck Der Staatsanwalt Georg Heine Der Verteidiger Rolf Henniger Der Angeklagte Martin Ooms Rudolf Böhme Ein Wachtmeister Emmy Graetz Die Greisin
Der frühere Architekt Martin Ooms steht wegen Totschlages an einer alten Frau vor Gericht. Der Angeklagte will den Staatsanwalt für befangen erklären lassen, da er mit ihm ein gemeinsames Schicksal teilte: sie waren Nachbarn in Breslau, beide haben Frau und Kind durch Krieg und Vertreibung verloren. Jedoch kann man einen Staatsanwalt nicht für befangen erklären lassen. Martin Ooms erzählt dann den Hergang der Tat. Er habe seinen verschollenen Jungen gesucht und bei der alten Frau - einer Engelmacherin - gefunden, die das Kind seelisch und körperlich verkrüppelt habe, um es zum Betteln abzurichten. Er sei zu ihr in die Wohnung gegangen, habe sie mit der Wahrheit konfrontiert und dann darüber nachgedacht, wie er sie töten könne. Dann habe er sie mit einer Eisenstange erschlagen. Er wisse nicht, ob er Reue empfinden solle, da er einen Irrtum begangen habe. Nach der Tat habe er realisiert, daß das mißhandelte Kind nicht seines, sondern die Tochter des Staatsanwaltes war. Der Staatsanwalt bricht zusammen und erklärt sich für befangen.

Produktions- und Sendedaten
- Nordwestdeutscher Rundfunk 1950
- Erstsendung: 22.07.1950 | 2 | 35'03