Hörspielbearbeitung
Autor/Autorin:
Friedrich Karl Kaul, Walter Jupé
Der Fall Jörns
Funkbearbeitung nach dem gleichnamigen Fernsehspiel von Friedrich Karl Kaul und Walter Jupé
Vorlage: Der Fall Jörns (Drehbruch)
Technische Realisierung: Wilma Strehmann, Ingrid Krüger
Regieassistenz: Horst Gosse
Regie: Hans Knötzsch
Weitere Mitwirkende
Sprecher/Sprecherin Rolle/Funktion Friedrich Karl Kaul Erzähler Walter Jupé Reichsanwalt Jörns Georg Peter-Pilz Dr. Bornstein Albert Hetterle Hauptmann Pabst Kurt Mühlhardt General von Hoffmann Heinz Schröder Kapitänleutnant von Pflugk-Hartung Hans-Dieter Lange Hauptmann von Pflugk-Hartung Fred Düren Leutnant Liepmann Harry Riebauer Oberleutnant Vogel Heinz-Werner Pätzold Jäger Runge Kurt Conradi Ruch, Vollzugsrat des Soldatenrates Walter Richter-Reinick Wegmann, Vollzugsrat des Soldatenrates Siegfried Weiss Vorsitzender Walter Lendrich N. N. Wolfgang Brunecker N. N. Annemarie Siemank N. N. Erika Stiska N. N. Albrecht Betge N. N. Gustav Stähnisch N. N. Egon Herwig N. N. Heino Winkler N. N. Oswald Förderer N. N.
Josef Bornstein, Chefredakteur der Zeitschrift "Das Tagebuch", hat am 24. März 1928 einen Artikel mit dem Titel "Kollege Jörns" veröffentlichen lassen. Darin wird Reichsanwalt Jörns schwer beschuldigt - 1919 als Kriegsgerichtsrat mit der Aufklärung der Mordtat an Liebknecht und Luxemburg beauftragt -, die Mörder begünstigt und ihrer Bestrafung entzogen zu haben. / Jörns verklagt Bornstein wegen Verleumdung. Im Prozeß gegen Josef Bornstein im Jahre 1929 werden die Hintergründe des Mordes an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht für die Weltöffentlichkeit gerichtsnotorisch. Es offenbart sich die Verschleierungstaktik, mit der die Mörder Liebknechts und Luxemburgs in dem Prozeß, der 1919 von der SPD angestrengt und vom Kriegsgericht durchgeführt wurde, gedeckt und begünstigt wurden. /
Rechtsanwalt (O-ton) Friedrich Karl Kaul, der 1929 beim Landgericht I in Berlin als Referendar tätig und in diesem Zusammenhang dem Staatsanwaltschaftsrat Depenthal (phon.) zur Ausbildung zugeteilt war, erzählt ergänzend zum szenisch gestalteten Prozeßverlauf und seinen Hintergründen historische Fakten aus eigemen Erleben: Bornstein wird in drei Instanzen freigesprochen, Jörns gerichtet. Aber auf erneutes Drängen des Oberreichsanwalts greift das Reichsgericht endgültig ein und entscheidet im Widerspruch zu allen Bestimmungen den Fall des Kollegen Jörns selbst. Bornstein wird zu 5 Monaten Gefängnishaft verurteilt. Jörns ist gerettet für die Reichsanwaltschaft der Weimarer Republik. Einige Jahre später schuf Hitler den Volksgerichtshof und machte Jörns zu dessen erstem Präsidenten. //
Produktions- und Sendedaten
- Rundfunk der DDR vor 24.03.1960
- Erstsendung: 24.03.1960 | Berliner Rundfunk | 19:50 Uhr | 59'36
Im Deutschen Rundfunkarchiv verfügbar