Collage

Autor/Autorin: Ulrich Lampen, Peter Steinbach

Die NS-Führung im Verhör (4. Teil: Recht: Verantwortung der Juristen)

Vorlage: nternationales Militärtribunal, Nürnberg: Vernehmung von Franz Schlegelberger, Staatssekretär im Reichsjustizministerium, 02.08.1946 (Tondokument)
Technische Realisierung: Daniel Senger, Waltraud Gruber
Regieassistenz: Benno Schurr

Regie: Ulrich Lampen

  • Weitere Mitwirkende

    Sprecher/SprecherinRolle/Funktion
    Peter Steinbach
    Klaus BarnerVoice Over: Vorsitzender Lord/Richter Sir Geoffrey Lawrence
    Martin RuthenbergVoice Over: Ankläger Thomas J. Dodd

Das NS-Regime gilt als Unrechtsstaat, weil es die wichtige Funktion des Rechts, "Schutz der Schwachen" zu sein, systematisch zerstörte. Durch Abschaffung der Weimarer Grundrechtsordnung und durch grundlegende Änderungen etwa in der Strafgesetzordnung war der Einzelne der Willkür ausgesetzt und konnte sich nicht mehr auf die Verbindlichkeit rechtsstaatlicher Normen verlassen. "Der Führer setzt das Recht" - das war eine oft gehörte Formulierung. Eine Rechtsprechung, die sich zugleich auf die normative Kraft des "gesunden Volksempfindens" berief, machte sich zum Diener des Staates und verwahrte sich nicht gegen Rechtsbrüche, die sich aus der Parteiideologie ableiteten. Justizieller Massenmord war die Folge. Wie war die Rechtsprechung aufgebaut, wie funktionierte sie? Welche neuen Prinzipien rückten an die Stelle der alten? Wenn es ein Naturrecht gibt, musste klar sein, dass die Verbrechen des Dritten Reiches sich nicht auf Gesetzlichkeit berufen konnten. So berührten Ankläger, Angeklagte und Verteidiger in den Nürnberger Verhören Grundprobleme einer Rechtsordnung im Zeichen der Diktatur.

Quellen zum Hörspiel - © DRA/Michael Friebel

Produktions- und Sendedaten

  • Südwestrundfunk / Mitteldeutscher Rundfunk 2005
  • Erstsendung: 11.08.2005 | 54'58

Veröffentlichungen

  • CD-Edition: Der Audio Verlag 2006

Rezensionen (Auswahl)

  • Christian Hörburger. Funk-Korrespondenz. 53. Jahrgang. Nr. 34. 26.08.2005. S. 41f.

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