Collage
Autor/Autorin:
Ulrich Lampen, Peter Steinbach
Die NS-Führung im Verhör (4. Teil: Recht: Verantwortung der Juristen)
Vorlage: nternationales Militärtribunal, Nürnberg: Vernehmung von Franz Schlegelberger, Staatssekretär im Reichsjustizministerium, 02.08.1946 (Tondokument)
Technische Realisierung: Daniel Senger, Waltraud Gruber
Regieassistenz: Benno Schurr
Regie: Ulrich Lampen
Weitere Mitwirkende
Sprecher/Sprecherin Rolle/Funktion Peter Steinbach Klaus Barner Voice Over: Vorsitzender Lord/Richter Sir Geoffrey Lawrence Martin Ruthenberg Voice Over: Ankläger Thomas J. Dodd
Das NS-Regime gilt als Unrechtsstaat, weil es die wichtige Funktion des Rechts, "Schutz der Schwachen" zu sein, systematisch zerstörte. Durch Abschaffung der Weimarer Grundrechtsordnung und durch grundlegende Änderungen etwa in der Strafgesetzordnung war der Einzelne der Willkür ausgesetzt und konnte sich nicht mehr auf die Verbindlichkeit rechtsstaatlicher Normen verlassen. "Der Führer setzt das Recht" - das war eine oft gehörte Formulierung. Eine Rechtsprechung, die sich zugleich auf die normative Kraft des "gesunden Volksempfindens" berief, machte sich zum Diener des Staates und verwahrte sich nicht gegen Rechtsbrüche, die sich aus der Parteiideologie ableiteten. Justizieller Massenmord war die Folge. Wie war die Rechtsprechung aufgebaut, wie funktionierte sie? Welche neuen Prinzipien rückten an die Stelle der alten? Wenn es ein Naturrecht gibt, musste klar sein, dass die Verbrechen des Dritten Reiches sich nicht auf Gesetzlichkeit berufen konnten. So berührten Ankläger, Angeklagte und Verteidiger in den Nürnberger Verhören Grundprobleme einer Rechtsordnung im Zeichen der Diktatur.
Produktions- und Sendedaten
- Südwestrundfunk / Mitteldeutscher Rundfunk 2005
- Erstsendung: 11.08.2005 | 54'58
Veröffentlichungen
- CD-Edition: Der Audio Verlag 2006
Rezensionen (Auswahl)
- Christian Hörburger. Funk-Korrespondenz. 53. Jahrgang. Nr. 34. 26.08.2005. S. 41f.