Originalhörspiel, Science Fiction-Hörspiel, Kriminalhörspiel
Autor/Autorin:
Hans Kasper
Die Identität des Josef Kemner
Regie: Werner Klein
Weitere Mitwirkende
Sprecher/Sprecherin Rolle/Funktion Karl Friedrich Josef Kemmer Hans Timerding Richter Peter Heusch Staatsanwalt Armas Sten Fühler Verteidiger Peter Fitz Reporter Helga Engel Reporterin Susanne Barth Reporterin Sylvia Heid Frau Kemmer Peter Schmitz Kollege Klaus Steiger Bennent Lieselotte Bettin Frau Karl-Heinz Fiege Mann Ulrich Hass Mann Hans-Jörg Assmann Mann Monika Weniger Passantin Christiane Eisler Schwester Erwin Scherschel Reutter
Unter dem Einfluß hochfrequenter Introzerebralwerbung begeht ein Mann einen Mord. Der Fall scheint sich zum Sensationsprozeß des Jahres zu entwickeln. Schon die Ausgangspositionen von Verteidigung und Anklage stellen den gewohnten Prozeßverlauf auf den Kopf. Während der Staatsanwalt Freispruch fordert, kämpft der Verteidiger für die Verurteilung seines Mandanten. Josef Kemmer hatte eine ihm unbekannte Passantin auf offener Straße niedergeschossen und tödlich verletzt. Nach der Tat versuchte er weder zu fliehen noch zu leugnen. Obwohl er willentlich gehandelt hat, ist er nicht imstande, ein Motiv zu nennen. Ein Werbeingenieur, Sachverständiger für elektronische Strahlwerbung, sagt aus, daß entlang der Strecke des Airtrain, mit dem Kemmer jeden Abend nach Hause fährt, eine hochfrequente Werbebotschaft ausgestrahlt wird, die, für die Vorbeifahrenden nicht wahrnehmbar, zerebral aufgenommen und im Unterbewußtsein gespeichert wird. Für die Anklage ist die Sachlage eindeutig. Ein Mann wird von einer für ihn unlösbaren beruflichen Aufgabe so sehr beansprucht, daß er nicht einmal in der Bahn aufhört, daran zu arbeiten. Jeden Abend an der selben Stelle wird er durch eine leichte Kurve und das in sein Gehirn gestrahlte Reklamebild einer jungen Frau gestört. Bild und Nichtbewältigung der Arbeit werden zum gemeinsamen Symptom, verdichten sich zum Komplex. In einer Zwangshandlung befreit er sich von dem schrecklichen Hemmnis und schießt eine Passantin nieder, die zufällig eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Strahlbild hat. Kemmer ist nicht schuldfähig und deshalb freizusprechen. Der Verteidiger dagegen bittet für seinen Mandanten um das Recht auf Schuld. Auch der Täter hat ein Recht auf Gerechtigkeit, denn Resozialisierung eines Kriminellen dauert lange, aber die Rehumanisierung eines sogenannten Psychopathen endet nie; dafür sorgt die Grausamkeit der menschlichen Gesellschaft.
Produktions- und Sendedaten
- Hessischer Rundfunk 1972
- Erstsendung: 01.09.1973 | hr2 | 20:30 Uhr | 30'45