ARD-Hörspieldatenbank
Hörspielbearbeitung
Man sollte dagegen sein!
Vorlage: Man sollte dagegen sein (Erzählung)
Bearbeitung (Wort): Eberhard Kuhlmann
Technische Realisierung: Hans Schaffner, Charlotte Stender
Regie: Oskar Nitschke
Ein Rundfunkreporter berichtet aus dem Gerichtssaal: Angeklagt ist der bisher unbescholtene Herr Hase wegen grober Körperverletzung. Hase hat den Kläger, der als uniformierter Gasmann zum Ablesen in seine Wohnung gekommen war, zu Boden geschlagen. In seiner Verteidigungsrede schildert Hase lebendig ein beklemmendes Szenario, das er in diesem Moment träumte. Der Hörer erlebt gleich ihm die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht und die erneute Begeisterung der Bevölkerung. Hase verweigert den erhaltenen Meldebefehl, wird verhaftet und schließlich wegen Wehrdienstverweigerung zum Tode verurteilt. Den eintretenden Gasmann hält er, durch dessen Klopfen aufgeweckt, aber noch ganz im Traum befangen, für den Schergen, der ihn abholen will, und da schlägt er zu. Erschüttert zieht der Gasmann seine Klage zurück und der Reporter endet mit einem glühenden Plädoyer für die Menschenwürde.