Originalhörspiel
Autor/Autorin:
Günter de Bruyn
Aussage unter Eid
Dramaturgie: Rosemarie Zeplin
Technische Realisierung: Jutta Kaiser, Gisela Mesetschkow
Regieassistenz: Karlheinz Drechsel
Regie: Helmut Hellstorff
Weitere Mitwirkende
Sprecher/Sprecherin Rolle/Funktion Walter Lendrich Horst Malzmann Irma Münch seine Frau Gerd Ehlers Kurt Schwabe Hans-Joachim Hanisch Gustav Herwich Wolfgang Brunecker Hans Stapf Fritz-Ernst Fechner Beermann Günter Sonnenberg Herbert Kiesinger Otto Dierichs Albert Beier Werner Ehrlicher Dr. Runge Walter Kröter Vorsitzender Fred Düren Staatsanwalt Wilfried Ortmann Verteidiger Hans Knötzsch Hotelportier Joachim Tomaschewsky Vermieter
In einer westdeutschen Großstadt findet in den sechziger Jahren ein Kriegsverbrecherprozeß statt. Hauptangeklagter ist Dr. Runge, vor zwanzig Jahren Oberbürgermeister von Ludowice und Gestapo-Leiter und damit auch zuständig für das Vernichtungslager Eichhof. Im Mittelpunkt steht der Zeuge Horst Malzmann, ein kleiner Gemeindeangestellter aus dem Dorf Gramitz in Schleswig-Holstein. Damals war er Angehöriger der Schutzpolizei in Ludowice und wurde zur Verstärkung der Wachmannschaft nach Eichhof abkommandiert. Er landete dort auf der Schreibstube, wo er nach seiner Aussage Listen schreiben mußte, auf denen die Gegenstände aufgeführt wurden, die jüdischen Lagerinsassen abgenommen wurden. Unter dem Eindruck dessen, was er im Lager beobachtete - die Vergasung von Juden - meldete er sich an die Front. Seine Aussage ist bezogen auf die Belastung Dr. Runges wenig ergiebig, sie kann nur den Beweis liefern, daß es im Einzelfall Möglichkeiten gab, sich von der Ermordung der Juden fernzuhalten. Um so mehr wissen jedoch andere Zeugen, wie Malzmann am Biertisch erfahren muß. Vor Gericht allerdings können sie sich an kaum etwas erinnern. Dr. Runge, dem man so keine unmittelbare Beteiligung an den Morden nachweisen kann, bleibt unbelastet und droht freigesprochen zu werden. Malzmann hat im Hotel, in dem er und seine Frau untergebracht wurden, seinen früheren Kameraden Kurt Schwabe wiedergetroffen, der für seine Fleischkonservenfabrik einen Vertreter sucht. Malzmanns Frau möchte, daß ihr Mann den Posten erhält; sie sieht darin die Möglichkeit, dem kleinen Dorf, in dem sie wohnen, zu entfliehen und Großstadtluft zu atmen. Schwabe ist von Malzmanns Qualitäten jedoch nicht überzeugt. Auch um Schwabe zu imponieren und durch seine lebenshungrige Frau provoziert, entschließt sich Malzmann zu einer großen Tat: er sagt unter Eid vor Gericht alles aus, was er zwar nicht aus eigener Anschauung, dafür aber von den anderen Zeugen weiß. Die Aussage wird als Meineid entdeckt, und zum Schluß muß Malzmann länger im Gefängnis sitzen als der Hauptangeklagte Dr. Runge.
Produktions- und Sendedaten
- Rundfunk der DDR 1964
- Erstsendung: 02.11.1964 | Deutschlandsender | 19:30 Uhr | 62'35
Im Deutschen Rundfunkarchiv verfügbar