ARD-Hörspieldatenbank
Hörspiel
Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück
Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück (Folge: Der Ankläger wird zum Verteidiger)
Regie: Gerd Fricke
Der Staatsanwalt spricht. Er spricht als Vertreter der Anklagebehörde und hat alles den Angeklagten belastende Material zu sammeln und auszuwerten. Beschaffung und Auswertung des entlastenden Materials ist Sache des Verteidigers. - Aber auch der Staatsanwalt darf den Angeklagten niemals wider besseres Wissen belasten. Kommt er zu der Überzeugung, daß der Angeklagte unschuldig ist, so ist es seine Pflicht, auf Freispruch zu plädieren. Der Staatsanwalt wird in solchen Fällen zum Verteidiger - und das Plädoyer des eigentlichen Verteidigers wird dann manchmal außergewöhnlich kurz.