Originalhörspiel
Autor/Autorin:
Auditor
Reisinger gegen Reisinger
wegen Ehescheidung
Ein Hörspiel
Regie: Otto Normann
Weitere Mitwirkende
Sprecher/Sprecherin Rolle/Funktion Kurt Prenzloff Karl Reisinger, Disponent Charlotte Berlow Elly Reisinger, geb. Schreiber, seine Frau Henny von Weber Katharina Schreiber, Kanzleiratswitwe Fränze Behrendt Frau Mimi Ruppel Anni Kersten Frau Philippine Stöcklein Gustav Nord Friedrich Kübel, Vertreter Grete Markreiter Frau Maria Linkenbach, Witwe Betty Küper Fräul. Lilly Batz, Modistin Frida Werner Frau Marianne Benz, Monatsfrau Otto Normann Syndikus Dr. Schlosser Richard Knorr Rechtsanwalt Trenk Emilie Krüger Fräulein Heinecke Karl Brückel Justizrat Lubowski Fritz Blumhoff Landgerichtsdirektor
Eine Ehetragödie? Ja; freilich nicht vom Geiste August Strindbergs, dessen Dramen diktiert wurden von der entsetzlichen Erkenntnis, daß die beiden Geschlechter in dauerndem Kampf auf Leben und Tod stehen; diktiert vom Haß des Mannes gegen die siegreiche Dämonie der Frau. Dieses Hörspiel ist kein "Totentanz" und keine "Gespenstersonate". Gewiß, auch in ihm wird ein Kampf zwischen Mann und Frau geschildert, aber ein im Grunde genommener kleiner, alltäglicher Kampf vor den Gerichtsschranken; mit einem Ende, das trotz allem nicht jene trübe, trostlose Zukunft in Aussicht stellt, wie es bei Strindberg der Fall ist.
In diesem Stück wird der Gang eines Scheidungsprozesses von Anfang bis zu Ende aufgezeigt. Den Anlaß zur Scheidung hat nach der Ansicht von Frau Reisinger ihr Mann gegeben, weil er sie angeblich mit einer ihrer Freundinnen gelegentlich eines Balles hintergangen hat. Sie läßt von einem Rechtsanwalt einen Schriftsatz anfertigen, in dem ihr Mann dank der Dialektik des Rechtsanwalts und der Schilderung ihrer Mutter plötzlich als ausgesprochener Unmensch dasteht. Reisinger ravanchiert sich, indem er Widerklage erhebt. Sein Rechtsanwalt charakterisiert Frau Reisinger so, daß ein eheliches Zusammenleben mit ihr unmöglich erscheint. Der Prozeß läuft und läuft. Ein ganzes Jahr geht vorüber, bis endlich der Tag herannaht, an dem die Schlußverhandlung vor der Zivilkammer des Landgerichts stattfindet. Aus der Beweisaufnahme, die eine Anzahl von Zeugen im Gefolge hat, geht nicht hervor, wer von den Eheleuten eigentlich der schuldige Teil ist, wenn von einer direkten Schuld überhaupt die Rede sein kann. Selbstverständlich versuchen die gegnerischen Rechtsanwälte unter Aufgebot all ihrer Beredsamkeit, die Schuld von ihrem Mandanten abzuwälzen. Das Gericht sieht aber keinen Grund zur Scheidung, und es verkündet das Urteil: "Klage und Widerklage werden abgewiesen, die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufghoben." (kew: Königsberger Rundfunk und Ostdeutsche Illustrierte. 6. Jahrgang. Nummer 19. 05.05.1929. S. 6.)
Weitere Informationen
Übertragung aus Danzig

Produktions- und Sendedaten
- ORAG - Ostmarken Rundfunk AG (Königsberg) 1929
- Erstsendung: 11.05.1929 | 21:00 Uhr | ca. 75''00
Livesendung ohne Aufzeichnung
Grundlage der Datenerhebung: Nachlass Karl Block (Hörspiele); Königsberger Rundfunk und Ostdeutsche Illustrierte (Programmzeitschrift)