Hörspiel
Autor/Autorin:
Gerhart Herrmann Mostar
Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück (Folge: Der Ankläger wird zum Verteidiger)
Regie: Gerd Fricke
Weitere Mitwirkende
Sprecher/Sprecherin Rolle/Funktion Waldemar Staegemann Vorsitzender Annemarie Schradiek Angeklagte Helmut Peine Zeuge Eder Annelore Kunze-Wirschatz Zeugin Eder Karin Lunau Mädchen Günther Bobrik Sachverständiger Hans Anklam Geschworener Heinz Klevenow Staatsanwalt Reinhardt Lentz Verteidiger Gerd Fricke Sprecher Katharina Brauren Zeugin Hauschildt
Der Staatsanwalt spricht. Er spricht als Vertreter der Anklagebehörde und hat alles den Angeklagten belastende Material zu sammeln und auszuwerten. Beschaffung und Auswertung des entlastenden Materials ist Sache des Verteidigers. - Aber auch der Staatsanwalt darf den Angeklagten niemals wider besseres Wissen belasten. Kommt er zu der Überzeugung, daß der Angeklagte unschuldig ist, so ist es seine Pflicht, auf Freispruch zu plädieren. Der Staatsanwalt wird in solchen Fällen zum Verteidiger - und das Plädoyer des eigentlichen Verteidigers wird dann manchmal außergewöhnlich kurz.
Produktions- und Sendedaten
- Nordwestdeutscher Rundfunk
- Erstsendung: 11.11.1952 | 2 | 37'40
In keiner ARD-Rundfunkanstalt verfügbar