Hörspiel

Autor/Autorin: Gerhart Herrmann Mostar

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück (Folge: Der Ankläger wird zum Verteidiger)

Regie: Gerd Fricke

  • Weitere Mitwirkende

    Sprecher/SprecherinRolle/Funktion
    Waldemar StaegemannVorsitzender
    Annemarie SchradiekAngeklagte
    Helmut PeineZeuge Eder
    Annelore Kunze-WirschatzZeugin Eder
    Karin LunauMädchen
    Günther BobrikSachverständiger
    Hans AnklamGeschworener
    Heinz KlevenowStaatsanwalt
    Reinhardt LentzVerteidiger
    Gerd FrickeSprecher
    Katharina BraurenZeugin Hauschildt

Der Staatsanwalt spricht. Er spricht als Vertreter der Anklagebehörde und hat alles den Angeklagten belastende Material zu sammeln und auszuwerten. Beschaffung und Auswertung des entlastenden Materials ist Sache des Verteidigers. - Aber auch der Staatsanwalt darf den Angeklagten niemals wider besseres Wissen belasten. Kommt er zu der Überzeugung, daß der Angeklagte unschuldig ist, so ist es seine Pflicht, auf Freispruch zu plädieren. Der Staatsanwalt wird in solchen Fällen zum Verteidiger - und das Plädoyer des eigentlichen Verteidigers wird dann manchmal außergewöhnlich kurz.

Quellen zum Hörspiel - © DRA/Michael Friebel

Produktions- und Sendedaten

  • Nordwestdeutscher Rundfunk
  • Erstsendung: 11.11.1952 | 2 | 37'40

In keiner ARD-Rundfunkanstalt verfügbar

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