Hörspiel
Autor/Autorin:
Margarethe Herold
Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück (Folge: Der Kuß in der Gartenlaube)
Regie: Gerd Fricke
Weitere Mitwirkende
Sprecher/Sprecherin Rolle/Funktion Hildburg Freese Edith Goebel Jo Wegener Helene Goebel Marga Maasberg Charlotte Goebel Karin Lunau Gerda Goebel Karin Jud Irmgard Goebel Paul Gerhard Klose Vorsitzender Hans Anklam Beisitzer Otto Kurth Verteidiger Rolf Mamero Staatsanwalt Waldemar Staegemann Sachverständiger Karl-Heinz Kreienbaum Wachtmeister Friedrich Wilhelm Schlie Diskussionsleitung
In dieser Sendung der Reihe "Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück" geht es um die Frage, inwieweit Zeugenaussagen von Kindern vor Gericht zu werten sind. Auf Grund der Aussage zweier Kinder im Alter von 13 und 14 1/2 Jahren wird eine junge Frau angeklagt, als Zeugin im Scheidungsprozess ihres jetzigen Mannes einen Meineid geschworen zu haben. Die beiden Kinder, die mit der ersten Frau des Mannes eng verwandt sind, haben vor Gericht behauptet, die junge angeklagte Frau mit ihrem jetzigen Ehemann (vor dessen Scheidung) beim Austausch von ehewidrigen Zärtlichkeiten beobachtet zu haben. Die Verhandlung ergibt jedoch, daß die Kinder - wahrscheinlich unter dem Einfluß der ersten Frau - zu dieser Beschuldigung angehalten wurden. Da mehrere Punkte gegen die Glaubwürdigkeit der Kinder sprechen und kein klarer Beweis für die Schuld der Angeklagten erbracht werden konnte, lautet das Urteil: Freispruch.
Produktions- und Sendedaten
- Nordwestdeutscher Rundfunk
- Erstsendung: 02.03.1953 | 2 | 39'15
In keiner ARD-Rundfunkanstalt verfügbar