Hörspiel

Autor/Autorin: Alexander Sternberg

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück (Folge: Tragödie des Vertrauens (Geständig))

Regie: Gerd Fricke

  • Weitere Mitwirkende

    Sprecher/SprecherinRolle/Funktion
    Marion LindtInge Manthey
    Else TheelElisabeth Sieburg
    Peter FrankErich Buchholz
    Marlene RiphahnVerteidigerin
    Helmuth RudolphVorsitzender
    Günther BobrikStaatsanwalt
    Heinz RoggenkampWachtmeister
    Joachim Wolff
    Alfred Ratzlaff
    Horst Krage
    Hermann Beyer
    Rolf Prasch
    Wolf Paetow
    Hans-Joachim Kilburger
    Max Zawislak
    Isa Roland
    Charlotte Voigt-Wichmann
    Lieselotte Juliusberg
    Eva Petersen
    Hermine Spielmann
    Erika Oestmann
    Lita Gadowski

In der von Alexander Sternberg geschriebenen Sendung "Tragödie des Vertrauens" steht die Tochter eines ostpreußischen Gutsbesitzers, Frau Inge Manthey vor dem Richter. Sie wird beschuldigt, aus der ihr anvertrauten Kasse eines Krankenhauses 5.000,- DM entwendet zu haben. Mitangeklagter ist der Kraftfahrer Erich Buchholz. Ihm wird zur Last gelegt, die Angeklagte zu der von ihr begangenen Tat vorsätzlich bestimmt zu haben. Im Verlauf der Verhandlung wird das Verhältnis zwischen Frau Manthey und Herrn Buchholz aufgerollt. Es entstand in einer Berliner Bierbar, in der Frau Manthey, nach ihrer Flucht aus Ostpreußen, als "Pianistin" tätig war. Frau Manthey, die während des Krieges ihren Mann, ihre Eltern und ihre Kinder verlor, schließt sich im Laufe der Zeit immer enger an den aus ihrer Heimat stammenden Kraftfahrer Buchholz an. Als sie später eine Anstellung in einem Krankenhaus bekommt, gibt sie Buchholz immer wieder Geld, bis er sie eines Tages um 5.000 Mark bittet. Er will sich an einem Speditionsunternehmen beteiligen. Frau M anthey nimmt das Geld aus der Kasse des Krankenhauses und Herr Buchholz versp ielt es. Die Angeklagte handelte in dem guten Glauben, Buchholz wirklich helfen zu können, das Geld bald wieder zu erhalten und zurücklegen zu können. Das Gericht verurteilt sie zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung von drei Jahren ausgesetzt. Buchholz wird freigesprochen.

Quellen zum Hörspiel - © DRA/Michael Friebel

Produktions- und Sendedaten

  • Nordwestdeutscher Rundfunk
  • Erstsendung: 17.02.1955 | 2 | 37'50

In keiner ARD-Rundfunkanstalt verfügbar

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